Corona und seine Auswirkungen auf den Verein
Training ist aktuell möglich! (Stand 03.04.2022)
Das Training ist aktuell ohne Einschränkungen möglich.
Verlauf der Pandemie für unseren Verein
01.05.2022 / Update
Die Absonderungsregeln wurden geändert. Hier der Passus der Corona-Infoseite des Landes Rheinland-Pfalz:
Die Absonderung einer positiv getesteten Person endet nach den Neuregelungen frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, also am sechsten Tag, (statt bisher durch mögliche Freitestung am siebten Tag). Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist. Eine negative Testung ist zur Beendigung der Absonderung hingegen nicht mehr erforderlich. Bei Vorliegen von Symptomen verlängert sich die Absonderungsdauer entsprechend. Die Absonderung endet aber in jedem Fall – unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht – spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (also am elften Tag). Eine negative Testung ist auch zu diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich.
03.04.2022 / Update
Durch die Aufhebung der Corona-Beschränkungen kann wieder jeder am Training teilnehmen.
Folgende Einschränkungen gelten weiterhin:
Es darf nicht in die Halle kommen, …
- … wer typische Corona Symptome aufweist
- … wer positiv getestet wurde und eine Wartezeit von 10 Tagen noch nicht hinter sich hat bzw. wer nach 7 Tagen ohne Symptome noch nicht von offizieller Stelle frei getestet wurde
05.12.2021 / Update
Es gibt neue Updates zu den Aktuellen Corona-Einschränkungen:
- 29. CoBeLVO vom 03.12.2021 (gilt ab 04.12.2021)
- Ein Überblick der aktuellen Verordnung
Die wohl wichtigste Neuerung ist die für den Sport im Innenbereich geltende 2G+-Regelung:
Der Zugang zu den Innenbereichen zahlreicher Einrichtungen und Veranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleich gestellten Personen möglich, die zusätzlich noch über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen (2G+-Regelung).
Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten nach wie vor als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen Testnachweis vorweisen können.
In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird, d.h. die Maske von allen anwesenden Personen auch nicht zeitweise – z. B. für den Verzehr von Speisen und Getränken – abgelegt wird.
Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
24.11.2021 / Update
Es gibt neue Updates zu den Aktuellen Corona-Einschränkungen:
- 28. CoBeLVO vom 23.11.2021 (gilt ab 24.11.2021)
- Ein Überblick der aktuellen Verordnung
Die wohl wichtigste Neuerung ist die für den Sport im Innenbereich geltende 2G-Regelung:
Bei der „2G-Regelung“ erhalten ausschließlich geimpfte oder genesene Personen oder diesen gleichgestellte Personen sowie Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, Zugang zu bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen hierfür dann allerdings einen Testnachweis (siehe „Testpflicht“).
Weitere Details zu den sportlichen Einschränkungen können Teil 5 §12f der 28. CoBeLVO entnommen werden:
- 2G-Regelung (wie oben beschrieben)
- Es sind bei Sportveranstaltungen noch Zuschauer nach §5 zulässig
- Auch für Zuschauer gilt die 2G-Regelung
- Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird
- Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2
- beim Betreten/Verlassen der Halle sowie bei nicht aktiver sportlicher Betätigung ist immer eine Maske zu tragen
- Kontakterfassung nach §3 Abs. 4 Satz 1
10.09.2021 / Update
Es gibt neue Updates zu den Aktuellen Corona-Einschränkungen:
Laut den FAQs gelten folgende Rahmenbedingungen:
Anzahl der zulässigen Personen (Kontaktbeschränkung) |
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Testpflicht (§ 1 Abs. 9) |
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Zuschauerinnen und Zuschauer |
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Gemeinschaftsräume / Umkleiden / Duschen / Toiletten |
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Kontakterfassung (§ 1 Abs. 8 S. 1) |
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Maskenpflicht |
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20.06.2021 / weitere Lockerungen
Es gibt neue Updates zu den Aktuellen Corona-Einschränkungen:
gemäß der 23. CoBeLVO §10 Absatz 4 Satz 2:
abweichend von Absatz 1 Nr. 2 im Innenbereich in Gruppen von maximal 20 teilnehmenden Personen oder bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre, wenn die Sportausübung von mindestens einer verantwortlichen Person angeleitet wird.
Laut Perspektivplan:
- ab 18.06. :
- Sport im Innenbereich mit 20 Personen mit Test
- keine Testpflicht für Kinder bis 14 Jahre
- ab 02.07.:
- Sport innen 50 Personen mit Test
- Personenbegrenzung 1 Person/10 m²
Damit können wir wieder mit 20 Spielern bzw. 25 Kindern in die Halle. 🙂
06.06.2021 / Inzidenzen sinken – Halle wird wieder geöffnet
Aufgrund der sinkenden Inzidenzen öffnen die Hallen wieder. Mehr dazu lesen
12.10.2020 / Corona-Schutzverordnung verbietet weiterhin den Spielbetrieb
Aufgrund der aktuellen Verordnung ist der Spielbetrieb mindestens bis 31.12.2020 nicht möglich.
08.10.2020 / Spielbetrieb wegen defekter Lüftung nicht möglich
Durch einen Defekt an der Lüftungsanlage ist das Training nicht möglich.
05.08.2020 / Lockerung auf bis zu 30 Spieler
Nach telefonischer Rückfrage bei Herrn Schröder in der Kreisverwaltung Altenkirchen können wir gemäß der geltenden Auflagen mit bis zu 30 Personen in der Halle trainieren/spielen.
Wir bitte alle Teilnehmer, sich an die geltenden Auflagen zu halten.
30.07.2020 / Freigabe des Trainingsbetrieb durch Altenkirchen
Wir haben die offizielle Freigabe von der Kreisverwaltung Altenkirchen erhalten, sodass wir unter den oben genannten Hygieneauflagen wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen können.
Seniorentraining geht damit ab dem 03.08.2020 wieder los. Das Jugendtraining nach den Sommerferien ab dem 17.08.2020 🙂
24.06.2020 / Sporthallen sollen Anfang August wieder öffnen
Der nachfolgende Zeitungsartikel “Sporthallen sollen früher öffnen” gibt Hoffnung. Gemäß dem Artikel sollen die Sporthallen bereits Anfang August wieder geöffnet werden und für den außerschulischen Sport zur Verfügung stehen. Wenn alles gut geht, können wir ab dem 03.08.2020 wieder in der Halle trainieren und spielen!
04.06.2020 / Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht neue Hygienevorgaben
Auf der Webseite des Bundeslands Rheinland-Pfalz wurden die ab dem 10.06.2020 geltenden Hygienekonzepte veröffentlicht: zur Webseite
Das Konzept für “Sport innen” kann hier gefunden werden: Konzept öffnen
Leider hilft uns die neue Regelung nicht, so lange der Träger (Kreis Altenkirchen) die Halle geschlossen hält. Durch eure Unterstützung in Form von Beschwerden und Anträgen an den Kreis, können wir vielleicht gemeinsam etwas bewirken.
Wie bisher bleibt uns nur zu hoffen, dass die Hallen vielleicht doch früher wieder geöffnet werden. 🙂
01.06.2020 / Kreis Altenkirchen lässt Sporthallen geschlossen
Zu unser aller Bedauern hat sich der Kreis Altenkirchen gegen die Öffnung der Sporthallen ausgesprochen: Jetzt im AK Kurier lesen
Demnach bleiben die Hallen mindestens nach den Sommerferien in Mitte August (16.08.2020) geschlossen. Das Training ist damit leider weiterhin nicht möglich. Wir hoffen darauf, dass sich die Entscheidung des Kreises ändert.
26.05.2020 / Lockerungen in Sicht
Es werden Lockerungen erwartet, welche die Fortsetzung des Trainingsbetriebes unter Einhaltung besonderer Auflagen ermöglichen. Ihr erhaltet hier in den kommenden Tagen weitere Details zu den anstehenden Lockerungen und wie der Trainingsbetrieb in Betzdorf weitergehen wird.
16.03.2020 / Die Hallen werden geschlossen
Durch das ausgesprochene Kontaktverbot können wir den regulären Trainingsbetrieb nicht aufrecht erhalten.